AGB

 

Dienstleistungen Annika & Gabriel Fotografie


Einleitung
Die nachfolgenden AGB beziehen sich auf alle Geschäftsbeziehungen für Fotografien, Hochzeitsfotografien, Fotoreportagen und damit zusammenhängende
Dienstleistungen zwischen dem Kunden/Auftraggeber und Annika und Gabriel Fotografie/Auftragnehmer. Hierfür gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschluss geltenden Fassung. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der
Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden.


Vertragspartner, Anschrift
Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist
Annika und Gabriel Fotografie
Gabriel Mößmer und Annika Mößmer GbR,
vertreten durch die Gesellschafter Gabriel Mößmer und Annika Mößmer
Mechersstraße 21a, 66606 St.Wendel
Telefon: 0172-3888158
EMail: foto@annika-gabriel.de
Web: annika-gabriel.de/annika-gabriel-familie.de


§1 Allgemeines/Vertragspflichten
(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von AuGF durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Die
AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages
bestimmt. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers finden keine Berücksichtigung. Abweichende Vereinbarungen und Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.
(2) Der Auftragnehmer kann die Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen selbst oder durch Dritte durchführen lassen.
(3) Bilddateien/“Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem
Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Papierform, digitalisierte Form).
(4) Der Auftragnehmer ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung zu jeder Zeit frei. Die Fotografien unterliegen stets dem
künstlicheren Gestaltungsspielraum der ausübenden Fotografen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von AuGF ausgeübten künstlerischen
Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen.
(5) Die in den Angeboten beinhaltete Bildbearbeitung bezieht sich auf die Erstellung eines Bild- und Farblooks, sowie auf Retusche-Arbeiten der ShootingFotografien und liegt im Ermessen der Fotografen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und
Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
(6) Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z.B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. AuGF ist aber stets
bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.
(7) Insbesondere bei Halb- und Ganztagesbuchungen sind AuGF oder deren Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
(8) AuGF wählen die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden.
(9) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitete hochaufgelöste Bilddateien im jpg-Format. Die Abgabe von unbearbeiteten Rohdaten ist ausgeschlossen.
Etwaige Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form.
(10) Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrages. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.


§2 Vertragsschluss
(1) Ein abgegebenes Angebot an den Auftraggeber ist für AuGF bezüglich des Termins der Hochzeitsfotografie lediglich im Sinne einer Vormerkung zu sehen und
hat eine Gültigkeit von max. 8 Tagen. Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung von AuGF durch den Auftraggeber zustande, durch wie in §1(6) beschrieben den Abschluss des Vertrages.
(2) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Auftragnehmer, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden.
Diese Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(3) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung des Angebots oder Zusendung des unterschriebenen Vertrages zustande. Der Termin
gilt als verbindlich, wenn eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises gezahlt wurde.


§3 Nutzung- und Urheberrecht
(1) Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotografien zu.
(2) Der Auftragnehmer überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private und
nicht-kommerzielle Nutzung. Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte für private Zwecke ist erlaubt.
(3) Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Fotografien im Nachhinein durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender
schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen. Dies gilt auch für Fotografien, welche durch den Auftraggeber oder Dritte digital oder anderweitig
verändert bzw. verfremdet wurden.
(4) Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung) wird ausdrücklich untersagt. Darunter fallen auch Instagramfilter und ähnliches.
(5) Die Nutzungsrechte an den Fotografien gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.
(6) Erteilt der der Auftragnehmer an den Auftraggeber die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotografien, so wird hiermit ausdrücklich verlangt, als Urheber
der Fotografien genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Auftragnehmer
zum Schadensersatz.
(7) Der Auftragnehmer darf die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage,
Blog, Fachmagazine o.ä.). Der/die Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsunterzeichnung ihr ausdrückliches Einverständnis. Wird dieses Einverständnis
ausdrücklich nicht erteilt, besteht für AuGF die Notwendigkeit der Eigenwerbung durch aktuelle Hochzeitsfotografien aus anderen Aufträgen und Styleshootings.
Für diesen erhöhten Aufwand entfällt der vorgegebe Rabatt und es ist der entsprechende höhere Preis zu zahlen. Wird das Veröffentlichungsrecht im
Nachhinein entzogen, ist der sich errechnete Aufpreis nachträglich zu zahlen.
(8) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte müssen schriftlich vereinbart werden.


§4 Vergütung
(1) Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder ein vereinbarter Paket/Pauschalpreis berechnet. Nebenkosten (wie z.B.
Reisekosten) sind in den entsprechenden Angeboten bereits enthalten.
(2) Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss zu zahlen.
(3) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten
Dateien und Leistungen Eigentum von AuGF.
(4) Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des
Auftraggebers.
(5) Eine Verlängerung der Reportage-Zeit am Tag der Hochzeit ist gem. Vertrag zum angegebenen Stundensatz möglich. Wünscht der Auftraggeber eine
Verlängerung oder wird die vorgesehene und vereinbarte Zeit für die Aufnahmearbeiten aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat,
überschritten, so erhält der Auftragnehmer hierfür den vereinbarten Stundensatz je angefangene Stunde.


§5 Haftung/Gefahrenübergang
(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
(2) Für Schäden oder Verlust der Fotografien und Bilddateien haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des
Auftragnehmers ausgeschlossen.
(4) Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für
Fristüberschreitung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(5) Die Organisation und Vergabe von Terminen, als auch deren Ausführung, erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der
Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (Krankheit, Unfall o.ä.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine
Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Natürlich wird sich AuGF in diesem Falle dringend um einen
Ersatzfotografen bemühen.
(6) Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet AuGF keinen Ersatz.
(7) AuGF ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen.
(8) AuGF haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz
ist ausgeschlossen.
(9) AuGF haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen
im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt AuGF keine Haftung.


§6 Datenschutz
(1) Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer
verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben,
es sei denn, dies sei zur Durchführung des Auftrages erforderlich und mit dem Auftraggeber abgesprochen.
(2) AuGF verwendet zur gegenseitigen Kontaktaufnahme und Kommunikation web.de, whats-app, Instagram sowie die telefonische Kontaktaufnahme.
Der Auftraggeber ist mit Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages und den vorliegenden AGB darüber in Kenntnis gesetzt, dass die genannten Dienste auf
dem Diensthandy von AuGF genutzt werden. Ist eine Speicherung oder Nutzung der eigenen Rufnummer aus diesem Grunde nicht gewünscht, ist dies unverzüglich mitzuteilen.
(3) Der Auftraggeber setzt seine Gäste darüber in Kenntnis, dass am Tag der Hochzeit eine fotografische Begleitung durch AuGF gebucht wurde und das Erstellen
von Fotografien aller Gäste sowie eine Bearbeitung der entstandenen Lichtbilderzeugnisse zur Erfüllung des geschlossenen Vertrages gehören. Mit Erscheinen
auf der Hochzeit setzt AuGF eine Einwilligung eines jeden jeweiligen Gastes voraus. Nicht-einwilligende Personen sind AuGF vom Auftraggeber schriftlich
unverzüglich vor dem Hochzeitstag mitzuteilen und am entsprechenden Tag vorzustellen.


§7 Widerrufsrecht
(1) Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit dem Auftragnehmer zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag
des Vertragsabschlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der
Widerrufsfrist absenden.
(2) Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (Post, eMail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu
widerrufen, informieren.
(3) Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie dem Auftraggeber einen angemessenen Betrag zu
zahlen, der dem Anteil bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Auftragnehmer von der Ausübung des Widerrufsrecht hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten,
bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.
(4) Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von AuGF vor dem vereinbarten Fototermin/der Hochzeit vom Vertrag zurück, so sind
2 Monate vor Termin: 30% / 1 Monat vor Termin. 50% / 2 Wochen vor Termin: 70% / 2 Tage vor Termin 90%
des vereinbarten Preises als Ausfallshonorar an AuGF zu zahlen.
(5) Anzahlungen/Terminreservierungsgebühren werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.
(6) Ausnahme für die beiden vorangegangenen Punkte stellt die Corona-Pandemie dar. Sollte aufgrund gesetzlicher Vorgaben eine Hochzeit nicht möglich oder
nicht wie geplant umsetzbar sein, ist eine Terminverschiebung (sollte ein neuer gemeinsamer Termin möglich sein) ohne weitere Kosten möglich. Dies gilt
einmalig. Wird eine zweite Verschiebung nötig oder ist gewünscht, werden die aktuellen Preise laut Preisliste herangezogen. Dieser Mehrbetrag wird in einer
Vertragsänderung festgehalten und mit der Endrechnung fällig. Die Terminreservierungsgebühr/Anzahlung wird auf den neuen Termin übertragen. Sollte kein
gemeinsamer neuer Termin zu finden sein oder wird die Hochzeit nicht verschoben, sondern abgesagt, wird die bereits geleistete
Anzahlung/Terminreservierungsgebühr in einen Gutschein umgewandelt (abzüglich bereits geleisteter Arbeit).


§8 Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Der Wohnsitz des Auftragnehmers ist Gerichtsstand.
(4) Sollte eine der Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen
Bestimmungen davon unberührt.
(5) Diese AGB gelten ab dem 01.12.2017. – Aktuelle Fassung vom 01.01.2024